Sperrmüll sind - wie der Name bereits verrät - alle sperrigen Abfälle, die aufgrund Ihrer Größe nicht in den üblichen Restmüllbehälter passen. Typische Vertreter für Sperrmüll sind Stühle, Sofas, Schränke oder andere Einrichtungsgegenstände. Sperrmüll fällt demnach meistens bei Haushaltsauflösungen, bei Umzügen oder bei Ersatzbeschaffungen von Einrichtungsgegenständen an.
Wichtig: Bauabfälle, Renovierungsabfälle oder auch Elektrogeräte (z. B. Kühlschrank, Herd, Backofen) gehören NICHT zum Sperrmüll.
Bitte beachten: Sperrmüll zählt zu den gemischten Abfällen. Gewerbebetriebe müssen beachten, dass gemäß der Gewerbeabfallverordnung Abfälle nur noch in Ausnahmefällen gemischt erfasst und entsorgt werden dürfen. Beispielsweise dann, wenn eine getrennte Sammlung nachweislich nicht zumutbar oder nicht möglich ist. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn auf dem Betriebsgelände nicht genügend Platz ist oder die Wertstoffe zu stark verschmutz sind, um sie dem Recycling zuzuführen. Ansonsten sind vom Gewerbetreibenden alle Abfälle zu monofraktionieren, d. h. jeder Stoff ist separat zu sammeln (mindestens jedoch Papier/Pappe/Kartonagen, Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Textilien und Bioabfälle).
Was gehört in den Container?
- Matratzen
- Bettgestelle
- Tische und Stühle
- Schränke, Einbauschrankwände
- Küchenmöbel ohne Geräte
- Sessel, Sofas
- Vorhangschienen
- Kunststoffgefäße, Wäschekörbe
- Textilien, Vorhänge, Teppiche (kein Teppichboden)
- Gartenmöbel aus Kunststoff oder Metall
- Holzgegenstände aus dem Innenbereich
- Metalle
- größere Spielzeuge und Sportgeräte (auch aus Metall)
- sonstige große und sperrige Gegenstände aus Haushalt und Büro
Das gehört nicht hinein:
Typische Falschbefüllungen, die wir leider ablehnen müssen:
- Elektrogeräte, Elektronikschrott
- Nachtspeicheröfen
- Ölöfen und Heizöltanks
Sonstige gefährliche Abfälle ("Sondermüll"), wie zum Beispiel
- gefährliche, explosive, ätzende oder leicht entzündliche Abfälle
- Leuchtmittel
- Batterien und Akkumulatoren
- Spraydosen, Druckbehälter, Gasflaschen
- gefüllte Lack- und Farbeimer
- ölverschmutzte Betriebsmittel
Für gefährliche Abfälle unterbreiten wir Ihnen auf Anfrage gerne ein separates Entsorgungsangebot.