Umgangssprachlich heißen diese Abfälle auch „Baumischabfälle“ und fallen typischerweise auf der Baustelle an. Diese Mischung von verschiedenen Abfällen kann kleine Anteile von mineralischen Baustoffen wie Ziegel, Beton und Gips enthalten.
Wichtig: Auf keinen Fall gehören gefährliche Abfälle dazu (siehe auch: „Das gehört nicht rein“).
Tipp für Sparer: Mineralische Abfälle können deutlich günstiger entsorgt werden, wenn sie in einem Container separat gesammelt werden.
Bitte beachten: Gewerbliche Bauherren bzw. Bauunternehmer und Handwerker müssen nach der Gewerbeabfallverordnung gemischte Abfälle vermeiden (siehe auch Abfallhierarchie). Gemischte Bau- und Abbruchabfälle dürfen nur entsorgt werden, wenn eine getrennte Sammlung dem Abfallerzeuger nachweislich nicht zumutbar oder nicht möglich ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn auf der Baustelle nicht genügend Platz ist. Auch wenn weniger als 10 m³ (Kubikmeter) an Abfällen zu entsorgen sind, entfällt die Pflicht zur getrennten Entsorgung. Der Regelfall ist, dass gewerbliche Bauherren bzw. Bauunternehmer und Handwerker jeden Stoff separat sammeln und entsorgen müssen (nach Gewerbeabfallverordnung sind dies mindestens Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Dämmmaterialien, Bitumen, Gips, Beton, Ziegel sowie Fliesen/Keramik).
ACHTUNG: DER CONTAINER DARF KEINE MINERALISCHEN MÜLL ENTHALTEN (ZIEGEL, FLIESEN, YTONG…)
Was gehört in den Container?
- mineralischer Bauschutt in geringen Anteilen (weniger als 5 Gewichtsprozent)
- Tapetenreste
- Kabel und Rohre bis 50 cm Kantenlänge
- Holzreste, Holzsplitter, Sägespäne
- Gips und Gipskartonplatten bis 50 cm Kantenlänge
- sämtliche Metalle, wie Bleche, Träger, Moniereisen oder Heizkörper
- Verpackungen von Baustoffen, Kunststoffe und leere Kartuschen
Das gehört nicht hinein:
Typische Falschbefüllungen, die wir leider ablehnen müssen:
- asbest- und teerhaltige Materialien (Dachpappe, Teerpappe)
- asbesthaltige Eternitplatten
- Estriche aus Bitumen oder Gussasphalt
- Nachtspeicherofensteine, Schamottsteine
- Nachtspeicheröfen
- behandeltes Holz der Kategorie AIV (z.B. wetterfest imprägniertes Holz, Fenster, Bahnschwellen)
- Mineralwolle (Glas- und Steinwolle, künstliche Mineralfaser)
- Gebäudedämmstoffe aus EPS (Styropor)
- Autoteile und Reifen
- Elektrogeräte, Elektronikschrott
- Ölöfen und Heizöltanks
Sonstige gefährliche Abfälle ("Sondermüll"), wie zum Beispiel
- gefährliche, explosive, ätzende oder leicht entzündliche Abfälle
- Leuchtmittel
- Batterien und Akkumulatoren
- Spraydosen, Druckbehälter, Gasflaschen
- gefüllte Lack- und Farbeimer
- ölverschmutzte Betriebsmittel
Für gefährliche Abfälle unterbreiten wir Ihnen auf Anfrage gerne ein separates Entsorgungsangebot.
ACHTUNG: DER CONTAINER DARF KEINE MINERALISCHEN MÜLL ENTHALTEN (ZIEGEL, FLIESEN, YTONG…)